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Pilnacek, Hohenberg Gesetze und Urteile zu Korruption und Amtsmissbrauch und das Selfie mit Nicolas Cage
14.04.2021
Seit Bandion-Ortner 2009 war Pilnacek Superman Strafrecht Gesetzgebung und Chef der Staatsanwaltschaften Österreichs – er bestimmte was Gesetz (formal die ahnungslosen und wissensunwilligen Abgeordneten und davor die ähnlich gestrickten Minister) und was angeklagt wurde.

Pilnacek sorgte dafür, dass Korruption aus Freundschaft strafrechtlich geschützt wurde.

Korruption wurde erst ab € 3,500, -- Angelegenheit der WKSTA (Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption)

Also wenn man kein Kuvert mit mindestens € 3,500, -- nachweisen konnte und eine Millionenkorruption aus Freundschaft stattfindet – straffrei und jedenfalls nicht Zuständigkeit der WKSTA, sondern die Staatsanwaltschaft im örtlichen Nahbereich der Korruption.

Gesetzlich wurde das was umgangssprachlich Korruption genannt wurde in Korruption und Amtsmissbrauch getrennt, was den „Vorteil“ für die Korrupten hat, dass wenn nicht mindestens € 3,500, -- nachgewiesen wurde, die Zuständigkeit immer bei der Staatsanwaltschaft im örtlichen Nahbereich der Korruption und des Amtsmissbrauches bleibt.

Wenn man es ernst mit der Verfolgung von Korruption und Amtsmissbrauch nimmt, dann gehören die Strafgesetzbuchsbestimmungen von Amtsmissbrauch und Korruption zusammengelegt und der WKSTA zugeteilt.

Des Weiteren gab Pilnacek vor, dass die Beamten nicht in der Lage sind sich gesetzeskonform zu verhalten und diese Unfähigkeit im Gegensatz zu Unwissenheit nicht strafbar und Amtsmissbrauch in diesen Fällen nicht anzuklagen ist.

Pilnacek gab vor, dass Amtsmissbrauch durchaus aus Lust und Laune in Kombination mit Unfähigkeit und damit straffrei erfolgt, da aus fortwährendem Amtsmissbrauch nur auf straffreie Unfähigkeit aber nicht Korruption geschlossen werden dürfe, was einer Anklage entgegensteht und daher nicht anzuklagen ist.

Wenn also Dr. Hohenberg eine unfähige BeamtIn zum Amtsmissbrauch bestimmt, ist das, da er kein Beamter ist, keine Anstiftung oder Mitwirkung am Amtsmissbrauch, denn das setze voraus, dass die Beamtin sich gesetzeskonform verhalten kann und daher den Amtsmissbrauch kennen müsste, zu dem sie Hohenberg bestimmt. Da diese BeamtIn nicht „weiß“, dass sie Amtsmissbrauch macht, gibt es auch keine Anstiftung zum Amtsmissbrauch, sondern zu straffreien Fehlern zu Gunsten von Hohenberg. Das hat mir auch Univ. Prof. Dr. Ennöckl so dargelegt.

Das Einzige, womit man Hohenberg beikommen könnte, ist, dass die Rechtsprechung festgelegt hat, das wahrheitswidrige Angaben im Verwaltungsverfahren Prozessbetrug, analog zur Verletzung des Wahrheitsgebotes des § 178 Zivilprozessordnung, gem. §§ 146,147 Strafgesetzbuch sind.
Das passt strafrechtlich perfekt – Hohenberg täuscht, die Unfähigkeit der BeamtInnen ausnutzend, um sich und/oder Dritten einen Vermögensvorteil zuzuwenden.

Das ist keine Satire, sondern bittere österreichische Realität.

Ich habe die Hoffnung, dass doch einige die das lesen vom Gesetzgeber, den Abgeordneten, von denen eine Vielzahl sich als Beamte dem natürlich gerne verschließen, unmissverständlich mitteilen, dass Amtsmissbrauch und Korruption aus „Freundschaft“ strafbare Korruption laut Gesetz sein muss.

Geil ist nicht nur Sebastian Kurz Geilomobil sondern auch Selfie Pilnacek Nicolas Cage – der sich zu einer strafgerichtlichen Einvernahme wegen Deliktsvorwürfen einer Ex-Partnerin in Wien aufhielt und sich „ausgerechnet“ den Juristenball und „ausgerechnet“ ein Selfie mit Pilnacek als Freizeitunterhaltung wünschte. Das Strafverfahren hatte das gewünschte Einstellungsergebnis unabhängig von diesem Selfie. https://www.pressreader.com/austria/kronen-zeitung-9gf1/20190304/282832192413913

Nur zum Shopping, in tendenziell albern anmutender Cowboy-Montur? Eher nicht. Insider berichten, dass er sich einer Vernehmung stellen musste, nachdem Ex-Freundin Vickie Park behauptet haben soll, 2018 in Wien von ihm (er kam zum Slash-Filmfestival) missbraucht worden zu sein. https://www.krone.at/1874952

Es gilt für alle die gesetzliche Unschuldsvermutung, dass niemand schuldig ist so lange ein Gericht diese nicht feststellt.

Bernhard Lanz

die-frau.ch