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cloudia90
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18.06.2026 14:45:25 cloudia90 hat ein Thema kommentiert Wo hin reisen?: Ich und mein Freund wollen als nächstes hier einen Fallschirmsprung machen, wir wollten das schon immer mal erleben und haben uns da hier informiert Fallschirmsprung im Allgäu – Adrenalin pur mit Skydive Nuggets | Skydive Nuggets
blehhan
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12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
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28.09.2012  |  Kommentare: 0

Klage gegen John Travolta abgewiesen

Klage gegen John Travolta abgewiesen
Robert Randolphs Klage gegen John Travolta, in der er dem Star vorwarf, ihn öffentlich falsch dargestellt zu haben, wurde abgewiesen.

John Travolta muss sich nicht mehr dafür verantworten, angeblich den Ruf eines Autors geschädigt zu haben.

Robert Randolph, der das Buch 'You'll Never Spa In This Town Again' schrieb, in dem er behauptet, Travolta würde in den Spas von Los Angeles seinen homosexuellen Neigungen nachgehen, hatte den Hollywood-Star verklagt, da dieser ihn öffentlich angeblich in einem falschen Licht dargestellt hatte. So hatte Randolph Travolta vorgeworfen, dass er und sein Anwalt Marty Singer ihn fälschlicherweise so darstellten, als ob er ernsthafte psychische Probleme hätte, damit er für die Öffentlichkeit wie eine unverlässliche Quelle wirkt. Andere Medien und Buchhändler sollen dadurch davon abgehalten worden sein, über sein Buch zu berichten oder es zu verkaufen.

Wie 'TMZ' berichtet, soll ein Richter die Klage nun allerdings abgeschmettert haben, da es sich bei dem Brief, in dem Travolta und Singer ihre Bemerkung zum Zustand Randolphs äußerten, um einen zulässigen Schritt im Rechtsstreit gehandelt habe. Der Fall könne daher nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Travolta ließ indes bereits zuvor übermitteln, dass die Klage für ihn lächerlich sei. "Die von Robert Randolph eingereichte Klage ist lächerlich", ließ ein Vertreter des 58-Jährigen in diesem Zusammenhang verlauten. "Sie basiert auf einem vertraulichen Austausch und wird umgehend vom Gericht abgewiesen werden." Weiter erklärte der Sprecher damals, dass zur Bewertung der Glaubwürdigkeit Randolphs nur ein Blick auf "seine eigenen Aussagen, veröffentlicht auf seiner Webseite" nötig sei. Dort soll unter anderem vermerkt gewesen sein, dass Randolph einen "dauerhaften Hirnschaden" erlitten hatte.




Foto & Text : BANG Showbiz


 

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