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jeanette
02.04.2024 13:58:41 jeanette hat ein Thema kommentiert Fensterbank Gestaltung?:  Das kommt sicherlich darauf an, wie das Zimmer gestaltet ist. Wir haben uns z.B. für das Wohnzimmer neue Riviera Maison Sideboards gegönnt. Diese sind so gestellt, das sie keiner direkten Sonnenstrahlung ausgesetzt sind. Damit sie aber auch gut zur Geltung kommen, steht nichts auf der Fensterbank, um den Raum nicht zusätzlich zu verdunkeln. In anderen Räumen sieht das ganz anders aus, da stehen viele Pflanzen auf dem Sims
alexomelko4323
03.03.2024 19:37:20 alexomelko4323 hat ein Thema kommentiert Geocaching- Moderne Schatzsuche:  cool
444dd
01.03.2024 13:22:39 444dd hat ein Thema kommentiert Fensterbank Gestaltung?:  Wir habe bei uns auch eine Fensterbank, und wir haben uns jetzt auch hier eine sehr gute Palletheizung gekauft.https://www.ofen.de/pelletheizung Damit können wir längerfristig auch etwas Strom sparen.
blehhan
25.02.2024 10:39:39 blehhan hat ein Thema kommentiert Das bisschen Haushalt....: Montenegro ist nicht nur für seine atemberaubende Landschaft und sein angenehmes Klima bekannt, sondern auch für seine wachsende Wirtschaft und die günstigen Investitionsmöglichkeiten im Immobiliensektor. Mit der steigenden Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen bieten sich hier zahlreiche Chancen für potenzielle Investoren. Die Vielfalt der Immobilienoptionen reicht von luxuriösen Villen mit Meerblick bis hin zu erschwinglichen Apartments in lebhaften Städten. Zudem locken attraktive Steuervorteile und ein einfaches Genehmigungsverfahren für Immobilienkäufe Auswanderer aus aller Welt an. Für weitere Informationen über Immobilien in td {border: 1px solid #cccccc;}br {mso-data-placement:same-cell;}Bar Montenegro immobilien besuchen Sie immobilien-in-montenegro.com.td {border: 1px solid #cccccc;}br {mso-data-placement:same-cell;}
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
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15.06.2021  |  Kommentare: 0

Ein Richter außer Kontrolle

Ein Richter außer Kontrolle
Was tun, wenn sich ein Richter nicht korrekt verhält?

Die Schriftverfasserin möchte vorausschicken, dass nachstehend zwar allgemein über Ablehnungssachen informiert wird, jedoch der gegenständliche Artikel aus gegebenem Anlass und bezogenen auf einen konkreten Richter (welcher nachstehend nicht namentlich erwähnt wird) verfasst wurde, weshalb bewusst und der Einfachheit halber auf das Binnen-I verzichtet wird.


Gemäß § 22 JN (Jurisdiktionsnorm) kann ein Richter aufgrund von Befangenheit „abgelehnt“ werden.

Der 4. Absatz dieser § 22 JN besagt, dass die von der Partei behaupteten Ausschließungsgründe stets amtswegig festzustellen sind. Das bedeutet, dass es Aufgabe des Amts, also des Gerichtes (am besten des erkennenden Richters selbst) ist, sich darum zu kümmern, dass das Amt frei von Zweifeln an der Unbefangenheit ist. Dies bedeutet wiederum, dass KEINERLEI Zweifel – aus Sicht der demokratischen Öffentlichkeit – bestehen dürfen, dass ein Richter unbefangen ist.

Im Idealfall würde dies bedeuten, dass sich ein Richter selbst als befangen erklärt und die Sache einem Organ frei von Zweifeln an der Unbefangenheit zugewiesen wird.

Der 1. Absatz der § 21 JN besagt, dass auch eine Partei Zweifel an der Unbefangenheit eines Richters darlegen kann. Die Partei muss dann die Umstände bekannt geben, die die Ablehnung begründen.

§ 21 (1) JN: „Das Ablehnungsrecht kann von jeder Partei ausgeübt werden, gleichviel ob nach Beschaffenheit der Verhältnisse die ablehnende Partei oder deren Gegner gefährdet erscheint.“

Laut § 21 Abs. 21 JN muss die Partei Befangenheitsgründe sofort kundtun; man darf also nicht zuwarten.

Im Normalfall erklären sich Richter nur dann befangen, wenn ein Naheverhältnis zu einer Person besteht, die in diesem gegenständlichen Verfahren auf der einen oder der anderen Seite steht.

Wenn es also andere Gründe gibt, dass ein Richter befangen ist, muss die Partei detailliert darlegen, WARUM der erkennende Richter nicht frei von Zweifeln an der Unbefangenheit ist.

Gemäß § 22 Abs. 2 JN hat sich der abgelehnte Richter über diesen Ablehnungsantrag zu äußern.

Darauffolgend muss die Partei gem. § 22 Abs. 3 JN die vom Richter in dessen Stellungnahme bestrittenen Ablehnungsgründe glaubhaft zu machen.

Die Stellungnahme sieht normalerweise so aus, dass der Richter nur kurz und schmerzlos angibt: "Ich fühle mich nicht befangen.".

Was für einen Unterschied macht es, ob sich ein Richter befangen fühlt oder nicht? Ist nicht das Wesen der Befangenheit, dass dies alles unbewusst abläuft? Fühlt man sich automatisch unbefangen? Ist das nicht menschlich?

Der Ablauf ist also – Ablehnungsantrag der Partei – Stellungnahme des Richters  - Glaubhaftmachung der Partei – Entscheidung über die Ablehnung durch die dem Richter übergeordnete Stelle. Über den Ablehnungsantrag der Partei entscheidet der Gerichtsvorsteher – also ein Richterkollege.

Man kann sich schon denken, was mit einem derartigen Ablehnungsantrag einer Partei geschieht – er wird natürlich abgewiesen.

Würden Sie über einen Kollegen negativ entscheiden, wenn ein Außenstehender angibt, der Kollege wäre unparteiisch?

Es entstehen durch dieses Ablehnungsverfahren in dem Moment, in dem die Partei einen Ablehnungsantrag stellt, sofort zwei Seiten – die des Richters und dessen Kollegenschaft – und die der Partei im Verfahren, in welchem der abgelehnte Richter entscheidet.

Es stellt sich notgedrungen die Frage, ob spätestens mit dem Stellen eines solchen Ablehnungsantrags automatisch beim Richter Umstände entstehen, die Zweifel an dessen Unbefangenheit begründen. Wären Sie nicht auch automatisch – wenn auch unbewusst – unparteiisch, würden Ihnen jemand unparteiisches Verhalten vorwerfen?

Und stellen Sie sich dann noch vor, über diese Angelegenheit würde ein Kollege von Ihnen entscheiden – jemand, mit dem Sie tagtäglich zusammenarbeiten oder den Sie zumindest jeden Tag sehen und ein kollegiales Verhältnis pflegen.

Es ist menschlich, dass man sich selbst als objektiven Beobachter sehen möchte und nicht zugeben möchte, dass man – unbewusst – Präferenzen hat und diese in Entscheidungen einfließen lässt.

Als Partei hat man die Wahl – stillschweigend den unparteiischen Richter walten zu lassen, obwohl man weiß, dass dessen Entscheidungen von dessen Befangenheit geprägt sind, oder die Befangenheitsgründe darlegen und wie Don Quixote gegen Windmühlen kämpfen – denn machen Sie sich nichts vor: Eine Partei, die einen Richter im Verfahren ablehnt, kommt nie zum Ziel.

Der abgelehnte Richter sieht sich als Opfer, der Vorgesetzte (der Richterkollege, der über den Ablehnungsantrag ex lege entscheidet) hält seine schützende Hand über den Richter und die Partei, die als Querulant gilt, der sich ja nur nicht mit der Entscheidung des Gerichtes zufriedengeben möchte, kann zum Salzamt gehen.

Da kann man als Bürger eigentlich nur noch den Hut draufhauen.

Wen wundert es noch, dass Menschen wie Pilnacek und Kurz an der Macht sind, wenn die Beamtenschaft nur noch sich selbst beschützt?

Die Beamten, und dazu zählen auch Richter, haben längst vergessen, dass sie der Bevölkerung dienen – nicht umgekehrt.



Titelbild: Symbolfoto. Verfassungsgerichtshof und BA-CA Kunstforum, ehem. Österr. Creditanstalt für Handel und Gewerbe (wikimedia commons), 10.8.2014, Haeferl (Autor).


 

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