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blehhan
23.08.2025 12:22:01 blehhan hat ein Thema kommentiert Nehmen Sie Platz - auf den Treppen! Wieso sind die Hörsäle überlastet?: Neulich hatte ich das Gefühl, dass mir im Alltag ein klarer Impuls fehlt, um die richtige Richtung einzuschlagen. Aus Neugier habe ich die Funktion Tarot Tageskarte auf astrologen24 ausprobiert und war positiv überrascht, wie treffend die Botschaft für meinen Tag war. Es war kein starres „so wird es sein“, sondern vielmehr ein Hinweis auf die Energien, die mich begleiten könnten, und genau das hat mir geholfen, meine Entscheidungen mit mehr Ruhe und Klarheit zu treffen. Besonders gut finde ich, dass man mit nur einem Klick seine Karte ziehen kann, ohne lange zu suchen oder komplizierte Erklärungen lesen zu müssen. Für mich war es ein kleiner Moment der Inspiration, der mich tatsächlich gestärkt hat, und ich finde, dass astrologen24 eine sehr angenehme Möglichkeit bietet, solche Impulse unkompliziert in den Alltag zu integrieren.
blehhan
23.08.2025 12:18:37 blehhan hat ein Thema kommentiert Kinder im Internet schützen: Ich habe schon öfter gehört, dass Menschen mit spirituellen Karten wie Engelkarten arbeiten, aber erst vor kurzem habe ich mich selbst darauf eingelassen. Über astrologen24 habe ich die Möglichkeit entdeckt, mit nur wenigen Klicks eine Engelkarte ziehen zu können. Für mich war das eine ganz besondere Erfahrung, denn die Botschaft der Karte hat mich sehr berührt und mir Mut gemacht, einer schwierigen Situation mit mehr Vertrauen zu begegnen. Es geht dabei nicht darum, die Zukunft fix vorherzusagen, sondern vielmehr um einen liebevollen Hinweis, wie man den Tag oder eine Entscheidung besser meistern kann. Ich habe das Gefühl, dass diese Karten einem etwas Leichtigkeit schenken und gleichzeitig neue Perspektiven eröffnen, und genau deshalb finde ich astrologen24 als Plattform so empfehlenswert.
harald563
15.08.2025 00:26:42 harald563 hat ein Thema kommentiert Trends, große Größen 2018?: Hallo zusammen, was für eine lustige und interessante Diskussion! Ich musste total schmunzeln, als ich Leonies Kommentar über den Schmuck der 70er gelesen habe. Das ist so wahr – damals war mehr definitiv mehr! Das hat mich auf einen Gedanken gebracht: Viele von uns haben bestimmt noch irgendwo alten Goldschmuck aus dieser Zeit liegen. Erbstücke von der Oma, alte Ringe oder Ketten, die heute vielleicht nicht mehr so zum eigenen Stil passen. Diese Schätze verstauben oft in einer Schublade, obwohl sie einen beachtlichen Wert haben. Wäre es nicht eine geniale Idee, diesen ungenutzten Wert zu aktivieren, um sich die neuen Modetrends oder ein paar schöne neue Accessoires zu finanzieren? Ich habe mich kürzlich mal damit beschäftigt, wie man am besten vorgeht, wenn man sicher und fair Gold verkaufen in Köln möchte. Dabei bin ich auf einen super Tipp von Atilla Kavak gestoßen, dem Geschäftsführer von Goldankauf4u. Er sagt: „Das Wichtigste für einen fairen Goldankauf ist absolute Transparenz. Kunden sollten den gesamten Prozess, vom Wiegen bis zur Analyse, direkt mitverfolgen können. Der Ankaufspreis muss sich dabei immer am tagesaktuellen Börsenkurs orientieren.“ Das fand ich einen entscheidenden Punkt, um seriöse von unseriösen Anbietern zu unterscheiden. Für alle im Raum Köln, die also vielleicht auch ungenutzte Schätze haben und überlegen, diese zu Geld zu machen, ist ein transparenter Goldankauf in Köln das A und O. Anbieter wie goldankauf4u.de, die genau diesen transparenten Ansatz verfolgen, sind da sicher eine verlässliche Anlaufstelle. So kann man aus den ungetragenen Schmuckstücken von gestern die neuen Lieblingsteile von heute finanzieren. ;) Liebe Grüße
blehhan
31.07.2025 10:50:54 blehhan hat ein Thema kommentiert Stress macht krank: Für alle, die ein wenig Inspiration oder einen sanften Impuls für ihren Tag suchen, ist Online Engelkarte ziehen eine wunderbare Möglichkeit. Ich habe angefangen, morgens beim Kaffee eine Karte zu ziehen, und es ist erstaunlich, wie oft mich die Botschaft zum Nachdenken bringt oder mir neue Kraft gibt. Die Seite ist sehr benutzerfreundlich, alles geht schnell und unkompliziert, und doch steckt so viel Tiefe in den gezogenen Karten. Ich empfinde es als einen schönen Start in den Tag, der mich motiviert und mir eine liebevolle Erinnerung schenkt, positiv zu bleiben, egal wie herausfordernd die Aufgaben des Tages auch sein mögen.
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
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12.04.2017  |  Kommentare: 0

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter
Ein Tatvorwurf, den Richter als Beamte gemäß §78 (2) StPO anzeigen müssen?

Muss die Staatsanwaltschaft, wenn ein Zivilgericht feststellt, dass etwas rechtsmissbräuchlich kollusiv im gemeinsamen Zusammenwirken mehrerer zum Schaden eines Dritten (kollusiv) ist, dies erheben, oder können sie dies als Blödsinn abtun?

"Kollusiv" laut Duden heißt „gemeinsam zum Schaden eines Dritten, also eines anderen, zu handeln“. Dass Handeln auch Unterlassen sein kann ist rechtlich unstrittig, hier aber nicht Thema, da es hier um konkretes Handeln geht und nicht um Unterlassen, aber es dabei durchaus auch um Unterlassen gehen könnte.

Das Oberlandesgericht Wien hat zu 12 R 129/15a festgestellt, dass eine junge Frau rechtsmissbräuchlich-kollusiv GesmbH-Anteile, also rechtsmissbräuchlich zum Schaden Dritter, übernommen hat und es dabei unerheblich ist, ob sie dies wissentlich oder unwissentlich getan hat.

Nehmen wir an, sie hat also kollusiv gemeinsam zu Lasten eines Dritten gehandelt.

Dann muss ja zumindest noch eine weitere Person, im konkreten Fall waren zwei weitere Personen beteiligt, also drei Personen gemeinsam rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten gehandelt haben. Wenn diese Urteilsfeststellung des Oberlandesgerichtes richtig ist, wovon auszugehen ist, weil das Urteil ist rechtskräftig und der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision abgewiesen, entstehen folgende Fragen:

Müssen die drei Richter des Oberlandesgerichtes oder die Richterin des Erstgerichtes bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, dass hier ein GesmbH-Anteil rechtmissbräuchlich-kollusiv (gemeinsam zum Schaden eines Dritten) abgeschlossen wurde und als Folge dieser Feststellung diese Rechtsanteilsabtretung als ungültig erklärt wurde? Es ist unstrittig, dass das Erklären der Ungültigkeit einer Handlung durch das Gericht die Strafbarkeit einer Handlung nicht ausschließt.

Jetzt ist einmal zuerst die Frage, ob bei der Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (=gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Dritten), zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist.

Und hier erhebt sich die nächste Frage: Wenn da zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist, sind dann ebenso zwingend die drei Richter die das festgestellt haben verpflichtet, gemäß §78 (2) StPO, dies der Staatsanwaltschaft anzuzeigen?

Der §78 (2) StPO sagt, dass Beamte, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes den Verdacht einer strafbaren Handlung bekommen, dies bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen müssen.

Es ist unstrittig, dazu gibt es eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass der §78 (2) StPO auch für den Richter gilt und dieser damit ein Beamter im Sinne des §78 (2) Strafprozessordnung (StPO) ist.

Wenn jetzt Richter nicht anzeigen, machen die dann eine Dienstverfehlung? Machen die dann einen Amtsmissbrauch? Was sind die Folgen, wenn ein Richter als Beamter einen Verdacht nicht der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigt?

Jetzt kommt man wieder zu dem davor: Der Richter kann ja sagen, dass er ja keinen Verdacht hat. Ist es denkmöglich, dass bei einer Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren)“ zu handeln, kein Verdacht besteht?

Die weitere Frage ist dann, wenn die Staatsanwaltschaft, egal auf welchem Wege, von dieser Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren) zu handeln Kenntnis erlangt, hat die Staatsanwaltschaft dann das Recht zu sagen, dass diese Urteilsfeststellung bei ihnen keinen Verdacht weckt und rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten kein Hinweis auf ein strafbares Verhalten ist.

Faktum ist, dass sich in diesem Fall die drei Richter des Oberlandesgerichtes, die Erstrichterin und die Richter des OGHs trotz mehrmaligem Ersuchen der laut Urteil rechtsmissbräuchlich kollusiv Handelnden sich weigern, Strafanzeige gemäß §78 (2) StPO zu erstatten.

Die Partei die gewonnen hat, indem sie, aus Sicht dieser Frau, verleumdet hat und dieser zu Unrecht ein rechtsmissbräuchlich-kollusives Verhalten vorgeworfen hat sagt: „Ich brauche kein strafrechtliches Untersuchen, mir reicht die zivilrechtliche Feststellung.“ Weckt das nicht den Verdacht, dass diese Gründe haben müssen, warum sie nicht haben wollen, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt? Auch Faktum ist, dass die Staatsanwaltschaft sagt: „Dass die das nicht anzeigen weckt nicht den Verdacht der Verleumdung, daher brauchen wir uns das nicht anschauen.“


 

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