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blehhan
05.05.2026 17:38:27 blehhan hat ein Thema kommentiert Sommer-Gewinnspiel bei www.die-frau.ch: Ich nutze Kartenlegen günstig inzwischen fast täglich, vor allem morgens, um einen kleinen Impuls für den Tag zu bekommen. Die Lenormand Tageskarte ist schnell gezogen und die Deutung ist klar formuliert, ohne komplizierte Begriffe. Mir gefällt besonders, dass alles so niedrigschwellig ist – kein Account, keine Verpflichtungen. Es ist einfach ein kurzer Moment für sich selbst, der oft überraschend viel bringt. Kartenlegen günstig hat sich für mich als praktische und angenehme Möglichkeit erwiesen, den Tag bewusster zu starten.
daleko
04.05.2026 20:46:45 daleko hat ein Thema kommentiert Kind oder Karriere?: Seit ein paar Wochen nutze ich regelmäßig Kartenlegen günstig und bin ehrlich gesagt begeistert, wie unkompliziert alles funktioniert. Die Lenormand Tageskarte ist schnell gezogen und die Deutung hilft mir oft, meine Gedanken zu sortieren. Ich mag besonders, dass es kostenlos ist und man keine persönlichen Daten angeben muss. Das Ganze wirkt sehr entspannt und ohne Druck. Für mich ist Kartenlegen günstig inzwischen ein kleiner täglicher Begleiter geworden, der mir immer wieder interessante Perspektiven zeigt.
cloudia90
27.04.2026 09:35:39 cloudia90 hat ein Thema kommentiert Was mache wenn man/frau älter wird:  Ich versuche Sport zu machen und mich gesund zu ernähren. Gerade bin ich auch dabei eine Diät zu machen da ich ein wenig zugelegt habe. Ich habe da ja schon einiges probiert aber davon bin ich sehr begeistert www.layenberger.com/collections/diet5 Da gibt es Diät Suppen die auch wirklich gut schmecken. Für mich ist das wirklich eine tolle Sache.
georgejohn
06.04.2026 06:55:02 georgejohn hat ein Thema kommentiert Was mache wenn man/frau älter wird:  Ich war auf der Suche nach einem Casino, das eine gute mobile Lösung hat, weil ich meistens unterwegs spiele. Und bei HugoBets casino habe ich genau das gefunden. Die mobile Version der Website ist vollständig optimiert, man kann sich registrieren, ein- und auszahlen, Boni aktivieren und alle Spiele starten, genau wie am PC. Aber das Beste ist die native App, die man über die Website laden kann. Die App braucht kaum Speicherplatz, ist blitzschnell und hat coole Features wie Push-Benachrichtigungen für neue Aktionen und Schnell-Login per Fingerabdruck. Ich spiele jetzt seit einem Monat fast ausschließlich über die App, und es gab nie einen Absturz oder Ruckler. Die Auswahl der Spiele ist in der App genauso groß wie auf der Website, über 4000 Slots und Live-Spiele. Ich spiele gerne Flock Me, das ist ein lustiger Slot mit vielen Features. Die Einzahlungen über die App gehen sofort, ich nutze meistens Bitcoin, und die Auszahlungen sind auch schnell. Letzte Woche habe ich eine Auszahlung beantragt, und das Geld war nach drei Stunden auf meinem Wallet. Der Support ist auch über die App erreichbar, per Chat, und die Mitarbeiter sind kompetent. Was mir auch gefällt, sind die regelmäßigen Turniere, die in der App extra hervorgehoben werden. Ich habe an einem Slot-Rennen teilgenommen und einen der Preise gewonnen. Die Lizenz aus Curacao gibt einem Sicherheit, und die 256-bit Verschlüsselung schützt die Daten. Also wer viel unterwegs ist und ein zuverlässiges Casino sucht, sollte sich HugoBets casino unbedingt anschauen.
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
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12.04.2017  |  Kommentare: 0

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter
Ein Tatvorwurf, den Richter als Beamte gemäß §78 (2) StPO anzeigen müssen?

Muss die Staatsanwaltschaft, wenn ein Zivilgericht feststellt, dass etwas rechtsmissbräuchlich kollusiv im gemeinsamen Zusammenwirken mehrerer zum Schaden eines Dritten (kollusiv) ist, dies erheben, oder können sie dies als Blödsinn abtun?

"Kollusiv" laut Duden heißt „gemeinsam zum Schaden eines Dritten, also eines anderen, zu handeln“. Dass Handeln auch Unterlassen sein kann ist rechtlich unstrittig, hier aber nicht Thema, da es hier um konkretes Handeln geht und nicht um Unterlassen, aber es dabei durchaus auch um Unterlassen gehen könnte.

Das Oberlandesgericht Wien hat zu 12 R 129/15a festgestellt, dass eine junge Frau rechtsmissbräuchlich-kollusiv GesmbH-Anteile, also rechtsmissbräuchlich zum Schaden Dritter, übernommen hat und es dabei unerheblich ist, ob sie dies wissentlich oder unwissentlich getan hat.

Nehmen wir an, sie hat also kollusiv gemeinsam zu Lasten eines Dritten gehandelt.

Dann muss ja zumindest noch eine weitere Person, im konkreten Fall waren zwei weitere Personen beteiligt, also drei Personen gemeinsam rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten gehandelt haben. Wenn diese Urteilsfeststellung des Oberlandesgerichtes richtig ist, wovon auszugehen ist, weil das Urteil ist rechtskräftig und der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision abgewiesen, entstehen folgende Fragen:

Müssen die drei Richter des Oberlandesgerichtes oder die Richterin des Erstgerichtes bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, dass hier ein GesmbH-Anteil rechtmissbräuchlich-kollusiv (gemeinsam zum Schaden eines Dritten) abgeschlossen wurde und als Folge dieser Feststellung diese Rechtsanteilsabtretung als ungültig erklärt wurde? Es ist unstrittig, dass das Erklären der Ungültigkeit einer Handlung durch das Gericht die Strafbarkeit einer Handlung nicht ausschließt.

Jetzt ist einmal zuerst die Frage, ob bei der Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (=gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Dritten), zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist.

Und hier erhebt sich die nächste Frage: Wenn da zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist, sind dann ebenso zwingend die drei Richter die das festgestellt haben verpflichtet, gemäß §78 (2) StPO, dies der Staatsanwaltschaft anzuzeigen?

Der §78 (2) StPO sagt, dass Beamte, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes den Verdacht einer strafbaren Handlung bekommen, dies bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen müssen.

Es ist unstrittig, dazu gibt es eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass der §78 (2) StPO auch für den Richter gilt und dieser damit ein Beamter im Sinne des §78 (2) Strafprozessordnung (StPO) ist.

Wenn jetzt Richter nicht anzeigen, machen die dann eine Dienstverfehlung? Machen die dann einen Amtsmissbrauch? Was sind die Folgen, wenn ein Richter als Beamter einen Verdacht nicht der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigt?

Jetzt kommt man wieder zu dem davor: Der Richter kann ja sagen, dass er ja keinen Verdacht hat. Ist es denkmöglich, dass bei einer Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren)“ zu handeln, kein Verdacht besteht?

Die weitere Frage ist dann, wenn die Staatsanwaltschaft, egal auf welchem Wege, von dieser Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren) zu handeln Kenntnis erlangt, hat die Staatsanwaltschaft dann das Recht zu sagen, dass diese Urteilsfeststellung bei ihnen keinen Verdacht weckt und rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten kein Hinweis auf ein strafbares Verhalten ist.

Faktum ist, dass sich in diesem Fall die drei Richter des Oberlandesgerichtes, die Erstrichterin und die Richter des OGHs trotz mehrmaligem Ersuchen der laut Urteil rechtsmissbräuchlich kollusiv Handelnden sich weigern, Strafanzeige gemäß §78 (2) StPO zu erstatten.

Die Partei die gewonnen hat, indem sie, aus Sicht dieser Frau, verleumdet hat und dieser zu Unrecht ein rechtsmissbräuchlich-kollusives Verhalten vorgeworfen hat sagt: „Ich brauche kein strafrechtliches Untersuchen, mir reicht die zivilrechtliche Feststellung.“ Weckt das nicht den Verdacht, dass diese Gründe haben müssen, warum sie nicht haben wollen, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt? Auch Faktum ist, dass die Staatsanwaltschaft sagt: „Dass die das nicht anzeigen weckt nicht den Verdacht der Verleumdung, daher brauchen wir uns das nicht anschauen.“


 

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