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jeanette
02.04.2024 13:58:41 jeanette hat ein Thema kommentiert Fensterbank Gestaltung?:  Das kommt sicherlich darauf an, wie das Zimmer gestaltet ist. Wir haben uns z.B. für das Wohnzimmer neue Riviera Maison Sideboards gegönnt. Diese sind so gestellt, das sie keiner direkten Sonnenstrahlung ausgesetzt sind. Damit sie aber auch gut zur Geltung kommen, steht nichts auf der Fensterbank, um den Raum nicht zusätzlich zu verdunkeln. In anderen Räumen sieht das ganz anders aus, da stehen viele Pflanzen auf dem Sims
alexomelko4323
03.03.2024 19:37:20 alexomelko4323 hat ein Thema kommentiert Geocaching- Moderne Schatzsuche:  cool
444dd
01.03.2024 13:22:39 444dd hat ein Thema kommentiert Fensterbank Gestaltung?:  Wir habe bei uns auch eine Fensterbank, und wir haben uns jetzt auch hier eine sehr gute Palletheizung gekauft.https://www.ofen.de/pelletheizung Damit können wir längerfristig auch etwas Strom sparen.
blehhan
25.02.2024 10:39:39 blehhan hat ein Thema kommentiert Das bisschen Haushalt....: Montenegro ist nicht nur für seine atemberaubende Landschaft und sein angenehmes Klima bekannt, sondern auch für seine wachsende Wirtschaft und die günstigen Investitionsmöglichkeiten im Immobiliensektor. Mit der steigenden Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen bieten sich hier zahlreiche Chancen für potenzielle Investoren. Die Vielfalt der Immobilienoptionen reicht von luxuriösen Villen mit Meerblick bis hin zu erschwinglichen Apartments in lebhaften Städten. Zudem locken attraktive Steuervorteile und ein einfaches Genehmigungsverfahren für Immobilienkäufe Auswanderer aus aller Welt an. Für weitere Informationen über Immobilien in td {border: 1px solid #cccccc;}br {mso-data-placement:same-cell;}Bar Montenegro immobilien besuchen Sie immobilien-in-montenegro.com.td {border: 1px solid #cccccc;}br {mso-data-placement:same-cell;}
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
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30.12.2021  |  Kommentare: 0

Strafrechtsuniversitätsprofessor Schwaighofer: Kurz ist als Beschuldigter (§ 48 Abs 1 Z 2 StPO) zu führen

Strafrechtsuniversitätsprofessor Schwaighofer: Kurz ist als Beschuldigter (§ 48 Abs 1 Z 2 StPO) zu führen
Mangelnde journalistische Präzision bewirkt beim Leser/Hörer/Seher einen völlig falschen Informationsinhalt!

Strafrechtsuniversitätsprofessor Schwaighofer: Kurz ist als Beschuldigter (§ 48 Abs 1 Z 2 StPO) zu führen


„Die Frage lautete, ob Kurz nicht als Beschuldigter geführt werden dürfte:

Darauf habe ich geantwortet: Nein, das kann man nicht sagen. Dass Ermittlungen gegen Kurz eingeleitet wurden, das ist durchaus nachvollziehbar...

Wenn gegen einen Verdächtigen ermittelt wird (zB durch Beweisaufnahmen, Sicherstellungen, ...), dann ist diese Person Beschuldigter (§ 48 Abs 1 Z 2 StPO).“ (Schwaighofer)

Es zeigt sich einmal mehr, dass mangelnde journalistische Präzision beim Leser/Hörer/Seher einen völlig falschen Informationsinhalt bewirkt.

Zankel ua. beklagen z. b. in der Kleinen Zeitung, dass die Werte der „seriösen“ Medien nicht entsprechend gewürdigt wird (Die sozialen Medien haben das Wesen des Journalismus ramponiert. https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6066899/Werte-bei-der-Kleinen-Zeitung_Es-ist-eine-bittere-Erfahrung-dass).

Die Realität der mangelnde Präzision und damit Qualität haben das Ansehen des Journalismus berechtigt ramponiert.

Ich lese auf orf.at den Artikel "Kurz mit Gutachten um juristische Entlastung bemüht" https://orf.at/stories/3241845/ und denke mir, warum äußert der Strafrechtsuniversitätsprofessor Schwaighofer so einen Unsinn, dass es nicht eindeutig ist, dass Kurz als Beschuldigter im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren zu führen ist und frage diesen in einem öffentlichen Schreiben.

Strafrechtsuniversitätsprofessor Schwaighofer antwortet postwendend, dass er fehlerhaft zitiert wurde und eindeutig Kurz als Beschuldigter zu führen ist.

Es gilt für alle insbesondere Sebastian Kurz und RA Dr. Thomas Mondl die gesetzliche Unschuldsvermutung.

Ulrike Müller

§ 48 StPO Definitionen
StPO - Strafprozeßordnung 1975
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.12.2021

(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
                                        
1.„Verdächtiger“ jede Person, gegen die auf Grund eines Anfangsverdachts (§ 1 Abs. 3) ermittelt wird,

2.„Beschuldigter“ jeder Verdächtige, sobald er auf Grund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben und zur Aufklärung dieses konkreten Verdachts nach dem 8. oder 9. Hauptstück dieses Bundesgesetzes Beweise aufgenommen oder Ermittlungsmaßnahmen angeordnet oder durchgeführt werden,

-------- Originalnachricht --------

        BETREFF:
         Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

        DATUM:
         2021-12-30 13:51

        VON:
         presse@die-frau.com

        AN:
         Barbara.Fischer@justiz.gv.at

Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

Sehr geehrte Frau Ltd. STA Dr. Fischer,

Ich danke für die umgehende Anwort.

Univ. Prof. Dr. Schwaighofer hat ebenso sofort reagiert und klar gestellt, dass Kurz gem § 48 Abs 1 Z 2 als Beschuldigter zu führen ist und der orf unpräzise berichtete.

Mir ging es darum klarzustellen, dass es hier keine Rätselaufgaben sondern klare gesetzliche Vorgaben gibt und die Journalisten präziser informieren müssen, dazu aber die Kritik der Fachleute benötigen.

Ich habe in meinem Artikel über die Reaktion und damit Klarstellung des Univ. Prof. Dr. Schwaighofer berichtet. http://www.die-frau.com/artikel/wissen_erfolg/strafrechtsuniversitaetsprofessor_schwaighofer_kurz_ist_als_beschuldigter_48_abs_1_z_2_stpo_zu_fuehren/14389

Mit besten Wünschen für das kommende Jahr und herzlichem Dank verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Ulrike Müller

-------- Originalnachricht --------

 BETREFF:
 Antwort: Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

 DATUM:
 2021-12-30 10:43

 VON:
 Barbara.Fischer@justiz.gv.at

 AN:
 presse@die-frau.com

Sehr geehrte Frau Müller, etwas befremdlich habe ich Ihren " offenen" Brief zur Kenntnis genommen und werde zu Ihrer Frage als Leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Salzburg sicher keine Stellungnahme abgeben.
Wenden Sie sich bitte an die Pressesprecher der WKStA!

Staatsanwaltschaft Salzburg
Leitende Staatsanwältin Dr. Barbara Fischer
-------------------------

5020 Salzburg, Rudolfsplatz 2
Postfach 523





-------- Originalnachricht --------

        BETREFF:
         Antwort: Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

        DATUM:
         2021-12-30 10:03

        VON:
         maria-luise.nittel@justiz.gv.at

        AN:
         presse@die-frau.com

Sehr geehrte Frau Müller,
ich bitte um Verständnis, dass ich mich zu Strafsachen anderer Staatsanwaltschaften jedes Kommentars enthalte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maria Luise Nittel

REPUBLIK ÖSTERREICH
STAATSANWALTSCHAFT WIEN

LEITENDE STAATSANWÄLTIN
HOFRÄTIN DR. MARIA-LUISE NITTEL

1082 Wien, Landesgerichtsstraße 11


-------- Originalnachricht --------

        BETREFF:
         Re: Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

        DATUM:
         2021-12-29 17:01

        VON:
         presse@die-frau.com

        AN:
         klaus.schwaighofer@uibk.ac.at

        KOPIE:
         bernt.koschuh@orf.at

Re: Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

Sehr geehrter Herr Univ. Prof. Dr. Schwaighofer,

Ich danke für die schnelle Reaktion.

RA Dr. Mondl ist nur insofern relevant als die Deifinition Beschuldigter dort geklärt wurde.

Ihre Erklärung macht Sinn und zeigt wie problematisch Berichterstattungen sein können.

Ich werde entsprechend Ihrer Antwort meinen Artikel schreiben.

Alles Gute fürs kommende Jahr und einen guten Rutsch.

Ulrike Müller

Sehr geehrte Frau Müller!

Ich kenne keinen RA Mondl.

Im Begleittext auf ORF fehlt leider das Wörtchen "nicht". Hören Sie doch die Tondatei ab:

Die Frage lautete, ob Kurz NICHT als Beschuldigter geführt werden dürfte:

Darauf habe ich geantwortet: Nein, das kann man nicht sagen. DASS ERMITTLUNGEN GEGEN KURZ EINGELEITET WURDEN, DAS IST DURCHAUS NACHVOLLZIEHBAR...

Wenn gegen einen Verdächtigen ermittelt wird (zB durch Beweisaufnahmen, Sicherstellungen, ...), dann ist diese Person Beschuldigter (§ 48 Abs 1 Z 2 StPO).

Ich habe also der Sache nach eingeräumt, dass ich durchaus nachvollziehen kann, dass Kurz von der WKStA als Beschuldigter geführt wird.

Bevor Sie das Gegenteil in Ihrem Artikel schreiben, sollten Sie die Sequenz vorher abzuhören.

MfG

Prof. Schwaighofer

Am 29.12.2021 um 15:31 schrieb presse@die-frau.com:


Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

https://orf.at/stories/3241845/ [1]

Auf die Frage, ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe, sagte Schwaighofer: „Das kann man nicht sagen."

Sehr geehrter Herr Univ. Prof. Dr. Schwaighofer,

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat zu 25 St 5/18m der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption angeordnet, dass der RA Dr. Thomas Mondl als Beschuldigter und nicht nur als Angezeigter zu führen ist, da durch die Einvernahme der Anzeigerin Ermittlungshandlungen gesetzt wurden und aus dem Angezeigten durch Ermittlungshandlungen ein Beschuldigter wird.

Die Beschwerde des RA Dr. Mondl dagegen hat das Landesgericht für Strafsachen Wien zu 333 HR 253/21g abgewiesen.

Nach diesen Rechtsentscheidungen ist Kurz als Beschuldigter zu führen!

Aus welchen Gründen teilen Sie diese Rechtsmeinung nicht?

Selbstverständlich gilt sowohl für Sebastian Kurz wie auch für RA Dr. Thomas Mondl die gesetzliche Unschuldsvermutung.

Ich erlaube mir das als offenen Brief zu übermitteln, um auch andere Reaktionen zu erhalten und werde entsprechend meinen Artikel schreiben.

Mit herzlichem Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen

Ulrike Müller

DAS Frauenonlinemagazin die-frau.com, editionen .at, .de, .ch

         Betreff
         Re: Gutachten Kurz - ob Kurz als Beschuldigter geführt werden dürfe

         Von
         Klaus Schwaighofer <klaus.schwaighofer@uibk.ac.at>

         An
          <presse@die-frau.com>

         Datum
         2021-12-29 16:36

 


 

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