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blehhan
30.09.2025 09:40:47 blehhan hat ein Thema kommentiert Plauschecke: Vor meiner ersten Beratung war ich skeptisch, ob Astrologie und Kartenlegen wirklich hilfreich sein können. Doch nach einer schwierigen Phase, in der ich gesundheitlich und emotional ausgelaugt war, wollte ich es einfach versuchen. Über Astrologen24 fand ich schließlich einen Berater, der mit viel Feingefühl und Erfahrung auf meine Situation einging. Es war beeindruckend, wie genau er meine aktuellen Herausforderungen beschreiben konnte, ohne dass ich viel erzählen musste. Noch wertvoller waren jedoch seine Hinweise, wie ich Schritt für Schritt neue Energie gewinnen und meine innere Balance zurückfinden kann. Heute bin ich froh, dass ich diesen Schritt gewagt habe, denn die Beratung hat mir geholfen, wieder klarer zu sehen und Vertrauen in mich selbst zu entwickeln.
daleko
14.09.2025 21:38:20 daleko hat ein Thema kommentiert Lieferdienste wenn keine Zeit bleibt: Für mich ist Astrologen24 inzwischen eine richtig verlässliche Anlaufstelle, wenn ich Klarheit über bestimmte Entscheidungen oder Lebensbereiche brauche. Die Vielfalt der angebotenen Beratungen ist groß, und die Berater nehmen sich wirklich Zeit, die Informationen auf die persönliche Situation zuzuschneiden. Ich habe schon mehrfach erlebt, dass mir Tipps aus der Beratung geholfen haben, schwierige Situationen zu meistern oder Chancen zu erkennen, die ich sonst übersehen hätte. Alles in allem eine sehr empfehlenswerte Plattform für alle, die Orientierung oder spirituelle Unterstützung suchen.
blehhan
05.09.2025 15:50:03 blehhan hat ein Thema kommentiert Schade um das Forum: Für mich ist Astrologen24 inzwischen eine unverzichtbare Anlaufstelle, wenn es um Orientierung im Alltag oder persönliche Fragen geht. Die Vielfalt der angebotenen Beratungen – von Tarot über Hellsehen bis hin zu Channeling – ist beeindruckend, und man merkt, dass die Berater großen Wert auf individuelle Betreuung legen. Ich habe schon mehrfach die Erfahrung gemacht, dass Tipps und Hinweise aus der Beratung mir geholfen haben, schwierige Situationen zu meistern oder Chancen zu erkennen, die ich sonst übersehen hätte. Die Preise sind transparent, die Beratung diskret, und man fühlt sich wirklich ernst genommen. Es ist eine großartige Plattform für alle, die spirituelle Begleitung oder konkrete Orientierung suchen.
blehhan
23.08.2025 12:22:01 blehhan hat ein Thema kommentiert Nehmen Sie Platz - auf den Treppen! Wieso sind die Hörsäle überlastet?: Neulich hatte ich das Gefühl, dass mir im Alltag ein klarer Impuls fehlt, um die richtige Richtung einzuschlagen. Aus Neugier habe ich die Funktion Tarot Tageskarte auf astrologen24 ausprobiert und war positiv überrascht, wie treffend die Botschaft für meinen Tag war. Es war kein starres „so wird es sein“, sondern vielmehr ein Hinweis auf die Energien, die mich begleiten könnten, und genau das hat mir geholfen, meine Entscheidungen mit mehr Ruhe und Klarheit zu treffen. Besonders gut finde ich, dass man mit nur einem Klick seine Karte ziehen kann, ohne lange zu suchen oder komplizierte Erklärungen lesen zu müssen. Für mich war es ein kleiner Moment der Inspiration, der mich tatsächlich gestärkt hat, und ich finde, dass astrologen24 eine sehr angenehme Möglichkeit bietet, solche Impulse unkompliziert in den Alltag zu integrieren.
 
12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
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05.02.2014  |  Kommentare: 0

Warum soll das Spekulieren mit Steuergeldern straffrei gewesen sein?

Warum soll das Spekulieren mit Steuergeldern straffrei gewesen sein?
Muss die Staatsanwaltschaft alle Politiker und Beamten die von Spekulationen wissen anklagen?

Es ist auch wiederrum eines der typischen österreichischen Geheimnisse, dass man nach dem Auffliegen des Finanzskandals in Salzburg, einem ähnlichen Problem in Linz und zahlreicher anderer Probleme diversester Gemeinden und Ländern einfach auf einmal mit der Argumentation kommt, in Zukunft sind Spekulationen mit öffentlichen Geldern durch neue Gesetze zu untersagen.
 
Im Strafrecht weiß man ganz genau, dass wenn ein Angestellter mit Geld, das er im Rahmen seines Unternehmens verwaltet, spekulieren geht, er einen Untreuetatbestand setzt und bis zu 10 Jahre ins Gefängnis geht.

Offensichtlich, wenn das gleiche ein Beamter oder ein Politiker macht, dann tut man so, als wäre das jemals zulässig und somit straffrei gewesen. Das es in beiden Fällen möglicherweise straffrei ist, wenn vor Entdeckung kein, auch kein vorübergehender, Schaden entstanden ist, ist ja etwas ganz Anderes.

Aber grundsätzlich ist das Spekulieren der Politiker und Beamten immer schon strafbar gewesen.

Es stellt sich die Frage, ob es nicht strafbar ist, all jene, die hier an Spekulationskräften mitgewirkt haben, nicht vor den Strafrichter zu stellen, obwohl eigentlich gemäß §78 StPO die Staatsanwaltschaften dazu verpflichtet wären.

 
Strafgesetzbuch

 Untreue
 
§ 153. (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich mißbraucht und dadurch dem anderen einen Vermögensnachteil zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer durch die Tat einen 3 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
 

Strafprozessordnung
 
Anzeigepflicht, Anzeige- und Anhalterecht
Anzeigepflicht
§ 78. (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.
(2) Eine Pflicht zur Anzeige nach Abs. 1 besteht nicht,
                                        
1.    wenn die Anzeige eine amtliche Tätigkeit beeinträchtigen würde, deren Wirksamkeit eines persönlichen Vertrauensverhältnisses bedarf, oder
2.    wenn und solange hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, die Strafbarkeit der Tat werde binnen kurzem durch schadensbereinigende Maßnahmen entfallen.
(3) Die Behörde oder öffentliche Dienststelle hat jedenfalls alles zu unternehmen, was zum Schutz des Opfers oder anderer Personen vor Gefährdung notwendig ist; erforderlichenfalls ist auch in den Fällen des Abs. 2 Anzeige zu erstatten.

Foto von Heinz Schaden, Salzburger Bürgermeister (rechts im Text): Michael Kranewitter, Wikipedia, CC-by-sa 3.0/at
Foto von Gabrielle Burgstaller (Titelbild): SPÖ Presse und Kommunikation
Foto von Siegfried Pichler (links im Text): User:AK-Salzburg

 


 

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