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blehhan
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daleko
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cloudia90
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georgejohn
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12.08.2014 12:48:08 neuer Ratgeber Antwort Wie lange soll/kann man stillen?: Lesen Sie dazu am besten den ausführlichen Artikel
 
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20.09.2020  |  Kommentare: 0

Staatsanwaltliche Geheimakten als ausschließlich österreichische Brauchtumspflege?

Staatsanwaltliche Geheimakten als ausschließlich österreichische Brauchtumspflege?
Justizministerin und Generalstaatsanwältin Dr.in Zadić und ihr Kabinett begünstigen das Anlegen und Führen von Gestapo-Akten, statt mit Weisung und Gesetzesreform abzustellen

Der § 35 Staatsanwaltschaftsgesetz (StAG) schließt betroffene Personen von der Akteneinsicht in sie betreffende Akten der Staatsanwaltschaft von Staatsanwaltschaft über Oberstaatsanwaltschaft bis Bundesministerium entgegen den europäischen Bestimmungen der Menschenrechtskonvention und der Grundrechts-Charta aus! Es werden einfach dazu alle diese Akten als Tagebuch bezeichnet!

Das ist einer die Vielzahl von gelebten Amtsmissbräuchen der österreichischen Gerichtsbarkeit zu der in (NUR) Österreich auch die Staatsanwaltschaft laut Verfassung zählt. Außerhalb von Österreich ist die Staatsanwaltschaft von der Gerichtsbarkeit getrennt. Diese Trennung schreiben auch, was in Österreich ignoriert wird, Europäische Menschenrechtskonvention und die Grundrechtscharta der Europäischen Union (EU) vor.

Im § 34 Staatsanwaltschaftsgesetz (StAG) steht unter
(1) Für jede Strafsache soll bei den Staatsanwaltschaften ab Einbringen der Anklage nach Maßgabe des § 34a ein Tagebuch geführt werden. Der Leiter kann jedoch für bestimmte Fälle anordnen, dass Tagebücher auch für das Ermittlungsverfahren zu führen sind.

Entgegen dieser gesetzlichen Einschränkung des Tagbuchs auf die Zeit ab Anklageerhebung und auf anzuordnende Einzelfälle, wird jeder Akt, ab dem ersten Tag und nicht erst ab Anklageerhebung wie das Gesetz dies vorschreibt, der Staatsanwaltschaft, der Oberstaatsanwaltschaft, der Generalprokuratur und des Bundesministeriums für Justiz amtsmissbräuchlich als Tagebuch gem. § 34 Abs 1 Staatsanwaltschaftsgesetz (StAG) geführt.

Die österreichische Anwälte schweigen dazu. Anwälte haben Angst durch „Aufmüpfigkeit“ sich den Zorn der RichterInnen zu zuziehen, somit damit ihren Mandanten und vor allem ihren Einkünften zu schaden.

Die Österreichische Verfassung dazu: § 1 Absatz 1 Rechtsüberleitungsgesetz besagt: „Alle nach dem 13. März 1938 erlassenen Gesetze und Verordnungen sowie alle einzelnen Bestimmungen in solchen Rechtsvorschriften, die mit dem Bestand eines freien und unabhängigen Staates Österreich oder mit den Grundsätzen einer echten Demokratie unvereinbar sind, die dem Rechtsempfinden des österreichischen Volkes widersprechen oder typisches Gedankengut des Nationalsozialismus enthalten, werden aufgehoben.“

Damit sind auch geheime Justizakten in unserem Land Geschichte. So die Theorie.
Tatsächlich existieren Geheimakten und nicht einmal die aktuelle Justizministerin, von der man erwartet hätte, dass sie damit ein für alle Mal aufräumt, geht dagegen vor. Vielleicht liegt es auch daran, dass viele Informationen an ihr vorbei gelotst werden.
Bei Kaiser konnte man um Audienz ansuchen und bekam diese. Heute kann man an diverse Ombudsstellen Schreiben und das alles wird freundlich beantwortet, tatsächlich in den Datenmüll entsorgt. Es ist leichter beim Pabst eine Audienz zu bekommen als bei der Frau Justitzministerin, selbst nur bei deren Kabinettschefs Mag. Sperlich oder Dr. Böhler. Die beiden Kabinettschefs Mag. Sperlich und Dr. Böhler halten, mangels fachlicher Kenntnis, werden diesbezüglich auch statt unterstützt in Unwissenheit belassen, die Gesetzeslage und die amtsmissbräuchliche gelebte Praxis der Geheimakten für ein Hirngespinst.
So werden Anzeigen, welche direkt an die Bundesministerin, die gleichzeitig auch Generalstaatsanwältin für Österreich ist (anders als die Richter sind Staatsanwälte weisungsgebunden und die oberste diesbezügliche Instanz ist die Ministerin persönlich), erstattet werden, von ihrem Kabinett direkt, OHNE, dass sie, nicht einmal ihr Kabinettschef Mag. Thomas Sperlich oder  dessen  Stellvertreterin  Drin.  Sarah Böhler, auch nur stichwortartig Kenntnis   erhalten,   von  Frau Mag. Erika Dzeladini, Sekretariat des Kabinetts,  an  die „zuständige  Sektion“ weitergeleitet werden.


Das  führt dazu, dass auch Sachverhaltsdarstellungen, die Sektionschef Ltd. StA   Mag.  Pilnacek  oder  den  Abteilungsleiter  Ltd.  StA  Dr.  Jirovsky betreffen,  direkt  an  diese gehen. Ltd. StA Dr. Jirovsky teilt dann diese Anzeigen  einer  Sachbearbeiterin seiner  Abteilung zu  und diese soll dann gegen ihren Chef ermitteln, tatsächlich erklärt diese das sei nicht zuständigkeit der Bundesministerin und Generalanwältin Dr. Zadić und damit des Bundesministeriums für Justiz und schickt dies an die Staatsanwaltschaft mit dem stillschweigenden Kommentar in den Müll mangels Anfangsverdacht.

Das führt daher bestimmt zu sehr intensiven und objektiven Ermittlungen?!

In  der  Sektion Strafrecht gibt es dann einen „geheimen Gestapo-Grundakt“, in  den alles hineinkommt, das die nicht-systemkonformen Anzeiger betrifft.

Das  ist  eine  Materialsammlung  gegen  ungehorsame  Bürger,  die sich mit Rechtswidrigkeiten,  die  dem Mannschaftsgeist von Teilen der Beamtenschaft geschuldet  sind,  nicht abfinden.

Auch wenn der Verfassungsgerichtshof auf die Rückwand des Verhandlungssaales in Anlehnung an den Art 1 B-VG schreibt „Ihr  Recht  geht  vom  Volk aus.“, so ist die allgemein bekannte Realität, dass  kleine  Beamtengruppen  in  den  meisten Bestandteilen ohne Befassung gewählter  Mandatare  Gesetze  verfassen  und  von  Nationalräten ungelesen formell  beschlossen  werden.  

Der Clubzwang im Nationalrat wäre in den USA eine  gerichtlich  zu  ahndende Straftat. Bei uns ist es gelebte Verletzung des Verfassungsgrundsatzes des freien Mandates.

Geheimakten  sind  in  einem  Rechtsstaat,  der  sich  zu  den  Grund-  und Menschenrechten   bekennt,   nicht   denkmöglich.  Dennoch  existieren  sie offenkundig und das unter den Augen der Bundesministerin, der Generalstaatsanwältin für Österreich, Drin.  Zadić.

Offenkundig gelangen nicht einmal Schreiben, die  direkt an die Bundesministerin adressiert sind, um diese dann gegebenenfalls an einen Sachbearbeiter zuzuteilen, zu ihr. Sie wird umgangen und damit eine Struktur  begünstigt,  die  dazu  führt,  dass  der  Artikel 1 2. Satz B-VG verletzt  wird:  „Ihr  Recht  geht vom Volk aus.“. Die Beamten werden nicht gewählt.  Nur  die  Nationalräte und die Bundesministerin, gleich einem Geschäftsführer einer  GmbH, als Teil der Geschäftsführung des Nationalrates. Nicht gewählt hat das  Volk  Ltd.  StA Dr. Jirovsky oder Sektionschef Ltd. StA Mag. Pilnacek.

Auf Frage, wie die Bundesministerin das sieht, kam keine Antwort.

Die Bundesministerin, Generalstaatsanwältin für Österreich, Drin. Zadić handelt  durch  Unterlassen  und  involvieren  sich damit aktiv in das Anlegen   von   Geheimakten.  

Auf die Frage, ob Bundesministerin, Generalstaatsanwältin für Österreich, Drin. Zadić,   wie   es  der  §  1  Abs.  1 Rechts-Überleitungsgesetz,  die  Art  6 EMRK, Art 13 EMRK sowie  die Art 41 und  47  EU-GrCh  zwingend  vorschreiben, mit der Tradition der Geheimakten
brechen  und  entsprechende Schritte setzen wird oder sie diese Tradition fortführen wird, kam keine Antwort.

Schweigen wird vor Gericht als konkludente Zustimmung gewertet.

Das, zumeist noch dazu gesetzwidrig, geführte Tagebuch als Paradebeispiel des Geheimaktes

Geheimakten tragen auch ganz offizielle Namen, nämlich Tagebuch. Das Tagebuch der Staatsanwälte ist gesetzlich von der Akteneinsicht ausgenommen. Das ist praktisch, denn es kommt alles ins Tagebuch, das vor den betroffenen Personen geheim gehalten werden soll. So entsteht ein Geheimakt in einem offiziellen Akt, getarnt mit einer ganz offiziellen Bezeichnung.

Die-frau hat Frau Bundesministerin, Generalstaatsanwältin für Österreich, Drin. Zadić gefragt, wie sie Abhilfe schaffen will, denn diese Geheimakten und die „Zuständigkeitskette“ im Ministerium sind weder mit den Grund- und Menschenrechten, noch mit unserer Bundesverfassung und schon gar nicht mit dem oben zitierten § 1 Absatz 1 Rechtsüberleitungsgesetz vereinbar. Ihr diesbezügliches Weisungsrecht ist gem. Art. 7 B-VG („Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich.“) eine Weisungspflicht und nicht delegierbar.

Die Anfragebeantwortung kam von der Rechtsschutzstelle des Bundesministeriums:

Sehr geehrte Frau Stenzenberger,

das Bundesministerium für Justiz kann Ihre Bedenken zerstreuen: Anzeigen,
die Mitglieder der für Strafsachen zuständigen Sektion betreffen, werden
gemäß der Geschäftseinteilung des BMJ in einer davon völlig unabhängigen
Abteilung bearbeitet. Vor jedem wichtigen Bearbeitungsschritt (um nur zwei
Beispiele zu nennen etwa vor der Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft,
vor der Befassung des Weisungsrats etc.) werden die zuständigen
Mitarbeiter*innen des Kabinetts der Frau Bundesministerin eingebunden.
Dass einem*r Bundesminister*in als Spitze der Verwaltung ein Hilfsapparat
beigegeben ist - nämlich das Ministerium - ist schon deshalb notwendig,
weil die schiere Menge an Eingaben und Angelegenheiten unmöglich von einer
Person alleine erledigt werden könnte. Selbstverständlich kommt dem*r
Bundesminister*in die Letztverantwortung und damit auch die
Entscheidungshoheit zu.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium für Justiz
Kompetenzstelle III PKRS

RECHTSSCHUTZSTELLE

Museumstraße 7, 1070 Wien
Tel.: 0800 99 99 99 und +4315263686
E-Mail: III1_bk@bmj.gv.at
www.bmj.gv.at

Signatur_at25eu_DE


Erstens stimmt diese Darstellung nicht mit dem tatsächlichen Ablauf im Ministerium überein (Frau Mag. Dzeladini nimmt ein Fax entgegen und schickt es eigenmächtig an die „zuständige“ Abteilung weiter; Ltd. StA Dr. Jirovsky als Abteilungsleiter betraut eine seiner Mitarbeiterinnen; alles kommt in den „Grundakt“).

Zweitens geht die Beantwortung nicht auf die Pflichten der Ministerin als Generalstaatsanwältin für Österreich ein oder darauf, ob die Ministerin, an welche die Anfrage selbst gesandt wurde, Post an sie überhaupt erhält und wenn ja, unter welchen Kriterien.

Die Antwort des Bundesministeriums bzw. die Nichtantworten lassen darauf schließen, dass sich unter der Bundesministerin, Generalstaatsanwältin für Österreich, Drin. Zadić und deren Kabinett nichts ändern wird. Sektionschef Mag. Pilnacek scheinbar zu beschneiden, tatsächlich die alten Seilschaften des Justizministeriums zu belassen, ist eine untaugliche Kosmetik.

Was ist notwendig, um im Inneren zu halten, was außen versprochen wird?

Österreich soll angeblich ein Rechtsstaat sein, der sich zur EMRK bekannt hat.

Österreich ist dem § 1 Absatz 1 Rechtsüberleitungsgesetz verpflichtet.

Wann folgen Taten auf die Versprechen, Frau Bundesministerin, Generalstaatsanwältin für Österreich, Drin. Zadić?

Sabine Stenzenberger



Bild:
Description     pk_hass_im_netz_©karo_pernegger-12
Date     4 September 2020, 10:56
Source     pk_hass_im_netz_©karo_pernegger-12
Author     Die Grünen from Vienna, Austria


 

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